Folgende Hinweise müssen zum Schuljahresanfang beachtet werden:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung

  • Sofern Sie Ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht haben, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt auf. Eine entsprechende Testung kann dann veranlasst werden.
  • Schnupfen kann ebenfalls zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Bitte beobachten Sie den Krankheitsverlauf für 24 Stunden zu Hause. Sollten keine weiteren Symptome auftreten, kann wieder am Präsenzunterricht teilgenommen werden.
  • Im Schulgebäude wird für alle Personen eine Maske empfohlen.
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist wieder für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Sollte bei Ihrem Kind eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung bestehen, teilen Sie dies der Schule schriftlich mit. Ggf. wird die Vorlage eines Attests verlangt. Wir empfehlen die Rücksprache mit einem Arzt.
  • Schülerinnen und Schüler, die in häuslicher Gemeinschaft mit Risikopersonen leben, nehmen ebenfalls am Präsenzunterricht teil. Bitte treffen Sie Maßnahmen zum Schutz der Angehörigen im häuslichen Umfeld. Ausnahmen können nur eng begrenzt und vorübergehend in Betracht gezogen werden.
  • Sofern für Schülerinnen und Schüler kein Präsenzunterricht möglich ist, werden diese Distanzunterricht erhalten. Alle im Distanzunterricht erbrachten Leistungen sind von nun an bewertungsrelevant.