Update vom 25.03.2022

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

In der Folge des Beschlusses zur Aufhebung der Maskenpflicht wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

T. Pelzing, Schulleiter

Update vom 24.01.2022

Testregelung und Quarantäne/Isolation ab Januar 2022

Liebe Eltern,

folgende Regeln gelten durch die Coronabetreuungsverordnung (gültig ab 10. Januar 2022), die Coronaschutzverordnung (gültig ab dem 20. Januar 2022) und die Corona-Test und  -Quarantäneverordnung (gültig ab dem 22. Januar) in NRW:

Testung

  • Alle Schulkinder werden an Förderschulen wöchentlich zweimal per PCR-Pooltestung und Rückstellprobe getestet. Dazu zählen nichtimmunisierte, geimpfte und genesene Kinder.

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Genesene Kinder dürfen 8 Wochen lang nicht in die Pooltestung. Sie sind in der Zeit von der Testpflicht befreit.  Danach werden sie weiter regelmäßig getestet.

Der Status als „genesen“ gilt nach 90 Tagen nach dem positiven Testtag nicht mehr.

Quarantäne / Isolation

  • Ein Kind muss ab dem positiven Ergebnis für 10 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nach 7 Tagen möglich, wenn für 48 Stunden keine Symptome vorlagen.
  • Wenn Haushaltsangehörige positiv getestet wurden, müssen die Kinder auch für 10 Tage in Isolation. Hier ist eine Freitestung schon nach 5 Tagen möglich, wenn keine Symptome vorliegen.

Bitte teilen Sie als Entschuldigung den Klassenleitungen oder Sekretärinnen schriftlich die Zeiträume der Quarantäne / Isolation in Ihrem Haushalt mit.

Sorgen Sie mit uns für den besten Schutz Ihrer Kinder !

  T. Pelzing, Schulleiter

Update vom 14.12.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wegen hoher Corona-Infektionen in NRW und mittlerweile auch an unserer Schule, möchte ich alle Schülerinnen und Schüler an die Einhaltung folgender Regeln deutlich erinnern:

  • es ist durchgehend – auch im Unterricht und den Schulbussen – eine frische und geeignete OP-Maske oder FFP2-Maske korrekt zu tragen
  • Abstände von mindestens 1,50 m sollen überall auch auf dem Schulhof und in den Fluren eingehalten werden
  • auf regelmäßige Händehygiene ist zu achten

Verhalten im Krankheitsfall

  • Bei Krankheitszeichen beobachten Sie Ihr Kind zum Schutze aller zunächst für 24 Stunden zu Hause und informieren die Schule.
  • Verschlimmern sich die Krankheitszeichen oder treten weitere Symptome auf, kontaktieren Sie einen Arzt.
  • Treten im Schulalltag COVID-19-Symptome auf, müssen wir Ihr Kind unmittelbar und unverzüglich nach Hause schicken oder von Ihnen abholen lassen.

Zur Kontaktaufnahme teilen Sie den Sekretärinnen bitte immer Ihre aktuellen Daten (Anschrift, Telefonnummer & E-Mailadresse) mit.

Ich hoffe, dass wir so schadlos durch den Winter kommen. Für den Unterrichtsalltag in der Schule ist es mir sehr wichtig, dass alle Kinder und Erwachsenen geschützt arbeiten können !

Weitere Informationen zur Erinnerung:

  • Donnerstag, der 23.12.2021 ist ein beweglicher Ferientag.

Es findet kein Unterricht statt.

  • ab Mittwoch, den 26.01.2022, händigen wir den Kindern Kopien der Halbjahreszeugnisse aus. Diese müssen Sie unterschreiben und Ihrem Kind bis Freitag wieder mitgeben.

Am Freitag, den 28.01.2022, erhalten die Kinder dann bei abgegebener unterschriebener Kopie das Original des  Halbjahreszeugnisses.

Der Unterricht endet am Freitag, den 28.01.2022, um 10.45 Uhr.

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf nehmen Sie bitte Kontakt zu den Klassenleitungen oder der Schulleitung auf.

Aktuelle Informationen finden Sie weiterhin unter www.brabeckschule.de

Haben Sie eine erholsame Weihnachtszeit im Kreis der engsten Familie und
starten Sie in ein gesundes Jahr 2022 !

Mit freundlichen Grüßen

T. Pelzing, Schulleiter