Schulordnung der Brabeckschule (Stand: 06-2021)

Jeder Schüler hat das Recht auf ungestörtes Lernen.

Jeder Lehrer hat das Recht auf ungestörten Unterricht.

Jeder hat die Rechte des anderen zu respektieren. Wir beziehen daher eine „Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung, insbesondere gegenüber Straftaten, die auf dem Schulgelände begangen werden.

Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um. Niemand wird beleidigt, bedroht, beschimpft oder verletzt. Dies bedeutet, dass keine Lügen oder Unwahrheiten verbreitet werden, niemand erpresst oder provoziert wird. Respekt bedeutet, dass andere so behandelt werden wie man selbst behandelt werden möchte. Aus diesem Grunde werden in folgenden Fällen, die auch strafrechtlich im zivilen Leben verfolgt werden können, grundsätzlich von Seiten der Schule Ordnungsmaßnahmen veranlasst und ggf. Strafanzeige erstattet:

  • Körperliche Gewalt mit Vorsatz und Verletzungsfolge
  • Mobbing – Verleumdung
  • Mutwillige Sachbeschädigung – Vandalismus
  • Diebstahl
  • Fälschung
  • Drogen
  • Drohung und Erpressung
  • Beleidigung gegenüber dem Schulpersonal

Wir tragen angemessene, saubere und nicht zu freizügige Bekleidung.

Wir erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht und arbeiten mit.
Das beinhaltet auch die Teilnahme an Klassenfahrten, Praktika, Schulausflügen, Sportveranstaltungen, Unterrichtsgängen etc. Bei Krankheit werden Schüler telefonisch am ersten Fehltag von den Erziehungsberechtigten krankgemeldet und später schriftlich entschuldigt. (Nach dem Klingeln stellen wir uns auf dem Schulhof auf und warten, bis unsere Lehrkraft uns abholt).

Wir schalten unser Handy oder ähnliche Geräte, die Unterrichtsstörungen verursachen können, mit dem Betreten des Schulgeländes aus und bewahren diese im Klassenraum auf. Das bedeutet, dass Fotografieren, Filmen, Telefonieren, Senden von Nachrichten etc. nur nach Rücksprache mit dem Lehrer möglich ist.

Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule. Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind, anderen Menschen schweren Schaden zuzufügen. Dazu zählen insbesondere:

  • Messer oder andere Werkzeuge (außer zu Unterrichtszwecken benötigt)
  • Reizstoffsprühgeräte aller Art
  • Elektroimpulsgeräte
  • Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände
  • verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG (sog. „Waffenliste“)

Wir sind damit einverstanden, dass jede/r Schulbedienstete (oder jede/r Lehrbeauftragte/r) das Recht hat, die mitgeführten (Schul-) Taschen und sonstige mitgeführten Gegenstände bei begründetem Verdacht auf mitgeführte Gegenstände, die nach der Schulordnung im Schulgebäude nicht gestattet sind, zu durchsuchen und die nach dieser Schulordnung verbotenen Gegenstände bei Auffinden an sich zu nehmen. Gegenstände, die nicht nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, können durch den oder die Erziehungsberechtigte/n oder eine andere autorisierte Person am darauffolgenden Tag im Sekretariat abgeholt werden. Gegenstände, die nach der Waffenliste als „verboten zum Umgang“ definiert sind, werden der Polizei übergeben. Eine Strafanzeige wird in jedem Fall gefertigt.

Wir händigen gesetzlich zugelassene Reizstoffsprühgeräte, die zum eigenen Schutz auf dem Schulweg mitgeführt werden, unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes der Aufsichtskraft (Lehrbeauftrage/n) aus. Wir bekommen diese nach Schulschluss wieder ausgehändigt.

Wir begeben uns nach Ankunft des Schulbusses direkt auf das Schulgelände und bleiben während der Schulzeit auf dem Schulgelände. Das Verlassen des Schulgeländes ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen wir das Schulgelände.

Wir rauchen nicht, trinken keinen Alkohol und nehmen keine anderen Drogen auf dem gesamten Schulgelände. Wir bringen keine Cola, Energy-Drinks und ähnliches mit in die Schule. Die Teilnahme am Unterricht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ebenfalls verboten.

Wir halten das gesamte Schulgelände, Schulgebäude sowie Toiletten sauber.
Dies bedeutet Müll in den Mülleimer zu werfen, Wände nicht zu beschmieren, Böden nicht zu beschmutzen und nirgendwohin zu spucken. Die Toiletten werden nur für den Toilettengang benutzt, sie sind kein Aufenthaltsraum. Die Wände werden nicht beschmiert und die Toiletten nicht verstopft.

Konsequenzen bei Überschreitung der Regeln

Die Überschreitung der vereinbarten Regeln wird schriftlich dokumentiert und führt – je nach Art und Häufigkeit des Verstoßes – in Abstufung zu folgenden Konsequenzen:

A – Gespräch mit der Lehrkraft
   – angemessene Entschuldigung
   – Wiedergutmachung wie reinigen, reparieren, ersetzen bei Zerstörung oder Diebstahl
   – Aufschreiben von Gedanken zum Vorgang
   – Aushandeln von Verträgen

B – Ausschluss von der Hofpause bzw. Verrichten des Hofdienstes

C – Benachrichtigung der Eltern

D – Elterngespräch

E – Kontaktaufnahme mit der Standortleitung/Schulleitung

F – Vereinbarung von erzieherischen Maßnahmen durch die Standortleitung / Schulleitung

G – Ordnungsmaßnahmen (Schriftlicher Verweis / temporäre Überweisung in eine andere Lerngruppe, Ausschluss vom Unterricht von einem oder mehreren Tagen als Maßnahme entsprechend § 53 Abs. 3 Nr. 1-3 Schulgesetz) durch die/den SL

H – Benachrichtigung der Polizei und Anzeige bei Straftaten

I – Androhung der Entlassung von der Schule und Entlassung von der Schule (als Maßnahme entsprechend § 53 Abs. 3 Nr. 4 u. 5 Schulgesetz)