Ab dem 22.Februar 2021 gilt (laut geänderter Coronabetreuungsverordnung vom 19.Februar):
- “Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist.”
- “Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.”
Ich möchte daher alle Eltern und Erziehungsberechtigten bitten, Ihrem Kind zwei medizinische Masken pro Tag mitzugeben.
Dies können kostengünstige OP-Masken sein oder die teueren FFP2-Masken.
Falls Sie Probleme bei der Finanzierung der Masken haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir finden Möglichkeiten Sie zu unterstützen !
Ihr Schulleiter Thilo Pelzing